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STRAFVERTEIDIGUNG

Eine Strafverteidigung wird relevant, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird oder Sie in ein strafrechtliches Verfahren verwickelt sind. Dies kann bereits bei einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung oder dem Erlass eines Strafbefehls geschehen. In solchen Situationen ist es entscheidend, schnell zu handeln und sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu sichern.

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Als Strafverteidigerin entwickle ich mit fundiertem Fachwissen, Sorgfalt und Präzision individuelle Strategien und vertrete Ihre Rechte engagiert – von der ersten polizeilichen Vorladung bis zur Gerichtsverhandlung. Jeder Fall ist einzigartig, und mein Anliegen ist es, jeden Fall individuell zu analysieren und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, die auf Ihre besonderen Umstände und Bedürfnisse abgestimmt sind.

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Vertrauen Sie darauf, dass ich alles daransetze, Ihre bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Ein Strafverfahren kann für die Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen. Oft sind sie verunsichert und machen sich Sorgen über die bevorstehenden Schritte. Daher lege ich großen Wert darauf, Ihnen kurzfristige Termine anzubieten und jederzeit für Sie erreichbar zu sein. Mein Ziel ist es, das Verfahren so schnell und damit auch kostengünstig wie möglich abzuschließen. In vielen Fällen gelingt es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen und eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Sollte eine Hauptverhandlung dennoch unumgänglich sein, stehe ich Ihnen selbstverständlich auch vor Gericht entschlossen zur Seite.

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TÄTIGKEITSBEREICHE

Ich bin als Rechtsanwältin ausschließlich als Strafverteidigerin tätig.  Ich vertrete Mandanten in verschiedenen Bereichen des Strafrechts, darunter unter anderem in folgenden:

Allgemeines Strafrecht

Eigentums- und Vermögens-delikte (z. B. Betrug, Diebstahl, Raub), Körperverletzungdelikte, Urkundendelikte, Sachbeschädigung usw.

Kapitalstrafrecht

Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge.

Verkehrsstrafrecht

Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Strassenverkehrs usw.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist anwendbar, wenn die Person zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat  14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, und gegebenenfalls auch  für Heranwachsende, die 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind.

Betäubungsmittelstrafrecht

Unerlaubter Handel, Besitz, Erwerb, Anbau, Abgabe von Betäubungsmitteln.

Untersuchungshaft

Als Rechtsbehelfe gegen die Untersuchungshaft stehen die Haftbeschwerde und die Haftprüfung zur Verfügung.

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