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ÜBER MICH

Ich habe mich für die Strafverteidigung entschieden, weil ich fest davon überzeugt bin, dass jeder Mensch – unabhängig vom Tatvorwurf – das Recht auf eine faire Verteidigung hat. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die Rechte meiner Mandanten klar und durchsetzungsstark zu vertreten.

Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Schwerpunkt Deutsche und internationale Strafrechtspflege. Praktische Erfahrungen sammelte ich während meines Referendariats unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Berlin in der Abteilung für allgemeine Delikte, in der Justizvollzugsanstalt Tegel, in einer Wirtschaftsstrafrechtskanzlei und bei einem Berliner Strafverteidiger.

Als selbständige Strafverteidigerin arbeite ich in einer Bürogemeinschaft in Berlin-Moabit.

Was tun bei einem Strafbefehl? Hilfe durch Ihre Anwältin

Ein Strafbefehl flattert oft völlig unerwartet in den Briefkasten und wirkt auf den ersten Blick wie ein rechtskräftiges Urteil. Doch Vorsicht: Ein Strafbefehl ist lediglich ein Angebot des Gerichts, das Verfahren ohne mündliche Verhandlung abzuschließen. Wer hier unüberlegt die Strafe akzeptiert, gilt unter Umständen als vorbestraft. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten und einen Anwalt hinzuziehen möchten, prüfe ich als spezialisierte Anwältin für Sie, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist und ob die festgesetzte Tagessatzhöhe Ihren tatsächlichen Einkommensverhältnissen entspricht. Oft lassen sich durch einen gezielten Einspruch deutlich bessere Ergebnisse erzielen oder das Verfahren sogar komplett zur Einstellung bringen.

Fristen und Strategien beim Strafbefehl

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, ist Eile geboten. Die Frist für den Einspruch beträgt lediglich zwei Wochen ab Zustellung. Verpassen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und ist in seinen Wirkungen einem Urteil gleichgestellt. Als Ihre Anwältin lege ich in der Regel zunächst fristgerecht für Sie Einspruch ein. Anschließend beantrage ich Akteneinsicht, um die Beweislage sorgfältig prüfen zu können. Basierend auf dieser Aktenkenntnis entscheide ich gemeinsam mit Ihnen, ob ein unbeschränkter Einspruch aufrechterhalten werden soll oder ob ein Einspruch, der sich nur auf die Höhe der Strafe bezieht, sinnvoll ist. So stellen wir sicher, dass Sie nicht unnötig hart bestraft werden.

Kontaktieren Sie mich für Ihre Verteidigung gegen den Strafbefehl

Lassen Sie die kurze Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen. Ich unterstütze Sie dabei, die rechtlichen Konsequenzen eines Strafbefehls so gering wie möglich zu halten oder gänzlich abzuwenden. Für eine schnelle Ersteinschätzung oder die direkte Beauftragung zur Einlegung des Einspruchs können Sie mich jederzeit anrufen oder eine E-Mail schicken. Alternativ steht Ihnen mein Kontaktformular für eine Nachricht zur Verfügung. Ich nehme mich Ihrer Sache an und sorge dafür, dass Ihre Rechte im vereinfachten Strafverfahren nicht auf der Strecke bleiben.

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